Xryma Plc erwirkt vor einem Berliner Gericht eine einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Schirp daran hindert, falsche Aussagen zu „Juicy Fields" zu veröffentlichen
<p>Das Landgericht Berlin II erlässt eine einstweilige Verfügung gegen den Großteil der beanstandeten Äußerungen; es stellt fest, dass Schirp es versäumt habe, Xryma Plc Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor sie das Unternehmen öffentlich des Anlagebetrugs und der Geldwäsche...</p>
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